Caravans und Wohnmobile: Sicher in den Frühjahrsurlaub

28.04.2010 | Köln
TÜV Rheinland überprüft Gasanlagen. Service-Angebot umfasst auch Stoßdämpfer-Check und Kontrolle der Bremsflüssigkeit

Rund eine Million Deutsche besitzen eine Zweitwohnung auf Rädern. Und viele hängen zum Start in die Frühlingsferien wieder ihren Caravan an den Haken oder schwingen sich hinters Lenkrad des Wohnmobils. Bevor es jedoch auf große Fahrt geht, sollten Urlauber ihr Gefährt gründlich inspizieren lassen. "Das Hantieren an der Flüssiggasanlage ist für Laien absolut tabu", warnt Hans-Ulrich Sander, TÜV Rheinland-Kraftfahrt-Experte. "Jedes Leck kann zur Explosion führen." Deshalb gilt: Reparaturen unbedingt den Fachwerkstätten überlassen. Darüber hinaus checken die TÜV Rheinland-Spezialisten in den Prüfstellen alle zwei Jahre das empfindliche Bauteil - in der Regel bei der Hauptuntersuchung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann jedoch auch vor Fahrtantritt die Anlage für 35,90 Euro auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen.

Damit schwer bepackte Gespanne oder Wohnmobile bei Bodenwellen nicht ins Schlingern geraten, bietet TÜV Rheinland außerdem einen Stoßdämpfer-Test für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen an. Darüber hinaus sorgt die Kontrolle der Bremsflüssigkeit bei Wohnmobilen für mehr Sicherheit. Diese Sicherheitschecks kosten je 5,50 Euro.

An ausgewählten TÜV Rheinland-Prüfstellen können Camper außerdem das Gewicht ihrer Fahrzeuge ermitteln lassen. Denn: Bei Übergewicht drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Das zulässige Gesamtgewicht steht im alten Kfz-Schein unter Ziffer 15 oder in Feld F2 des neuen Zulassungsdokuments Teil 1. "Zu beachten ist außerdem die korrekte Stützlast, also das Gewicht, das auf die Anhängerkupplung drückt", sagt Sander.

Für Wohnmobile, die nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen, gelten in Deutschland die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autos. Mit schwereren Fahrzeugen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h. Bei Reisen ins Ausland können andere Gesetze und Regelungen gelten. Hier helfen Verkehrsclubs oder Botschaften des jeweiligen Reiselandes mit Auskünften weiter.

Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft

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