Sicher auf die Piste
Allein in Österreich, dem beliebtesten Ziel der deutschen Winterurlauber, verletzen sich von den rund acht Millionen Skifahrern jährlich mehrere Zehntausend so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Übermütiges Fahrverhalten, die falsche Einschätzung des Schwierigkeitsgrades der Piste, ungenügende Sicht oder plötzliche Richtungsänderungen anderer Pistenbenutzer können zu Unfällen führen.
Im Ausland besser Privatpatient
Verletzt sich ein Wintersportler bei einem Skiunfall, übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten: Bei privat Versicherten in der Regel auch im Ausland, bei gesetzlich Versicherten allerdings nur im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens mit dem jeweiligen Urlaubsland. Gesetzlich Versicherte können daher unter Umständen auf Mehrkosten von vielen tausend Euro sitzen bleiben. Nach Erfahrungen des Deutschen Skiverbandes wird in vielen Fällen trotz Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens privat abgerechnet.
Für gesetzlich Krankenversicherte gehört daher eine Auslandsreise-Krankenversicherung ins Reisegepäck. Damit sind sie im Ausland Privatpatient und genießen eine ausreichende Absicherung. Dieser Schutz belastet das Urlaubsbudget nur minimal: Bei der Allianz Privaten Krankenversicherung ist er schon für acht Euro im Jahr zu haben.
Versichern für Unfall und Berufsunfähigkeit
Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Freizeit-Skifahrer gegen die finanziellen Folgen von Skiunfällen absichern. Die Unfallversicherung der Allianz übernimmt zum Beispiel die Kosten der Bergung von der Unfallstelle und für den erforderlichen Rücktransport - bis zu 5000 Euro im Inland und maximal 10.000 Euro im Ausland. Sollte es zu einem Dauerschaden kommen, sorgt die Unfallversicherung mit einer einmaligen Kapitalleistung dafür, dass zum Beispiel die eigene Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden können. Wer eine Unfallrente abgeschlossen hat, erhält ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine lebenslange Monatsrente.
Wichtig ist auch die Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit: Wenn nach einem Skiunfall mit erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und zahlt eine monatliche Rente - auch wenn die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend gegeben ist. So ist zum Beispiel eine handwerklich tätige Person geschützt, deren Bewegungsapparat unfallbedingt mindestens für sechs Monate so gestört ist, dass die im Beruf nötigen Körperbewegungen nicht mehr möglich sind. Die Berufsunfähigkeitsrente sichert dann den Lebensunterhalt.
Privat-Haftpflichtversicherung tritt für Sie ein
Wer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, den schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung - die generell für jeden ein Muss ist. Sie tritt für den Versicherten ein, wenn andere im Zusammenhang mit einem Skiunfall Schadenersatzansprüche stellen.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des geschädigten Skifahrers. Sind die Forderungen unberechtigt oder überhöht, setzt die Privat-Haftpflichtversicherung das gute Recht des Versicherten durch und wehrt solche unberechtigten Forderungen ab, notfalls auch vor Gericht.
Kompliziert wird es, wenn es auf der Piste zu einem schweren Unfall mit langwierigen Folgen und hohen Kosten für den Geschädigten kommt, der Verursacher jedoch zahlungsunfähig ist, weil er kein eigenes Vermögen besitzt und nicht haftpflichtversichert ist. Hier kann nur eine Forderungsausfalldeckung helfen, die im Optimal-Schutz der Allianz Haftpflichtversicherung enthalten ist. Der weltweite Versicherungsschutz ihrer Privat-Haftpflicht ersetzt ihnen dabei die Kosten, die der Schadenverursacher hätte erstatten müssen.
Ohne Pisten-Regeln geht es nicht
Wenn es zum einem Skiunfall gekommen ist, gilt es, unbedingt Namen und Adressen von Beteiligten oder Zeugen zu notieren. Das ist ganz wichtig, falls es zur Frage nach dem Mitverschulden, zum Beispiel bei einer Kollision zweier Skifahrer, und zu späteren Rechtsstreitigkeiten kommt. Nach den Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) muss jeder Skifahrer oder Snowboarder, ob beteiligt oder nur Zeuge, im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.
Und damit es gar nicht erst zum Unfall kommt, sollten alle Skifahrer und Snowboarder die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) beachten. Diese Anforderungen sind zumindest in den Alpenländern obligatorisch.
Rechtsschutz im In- und Ausland hilfreich
Wie oben bereits angesprochen, können schwere Unfälle mit Personenschäden auch ein juristisches Nachspiel haben. Wer Schadenersatzansprüche geltend machen will, ist mit einem Privat-Rechtsschutz gut beraten.
Wird man selbst beschuldigt, die FIS-Regeln missachtet und einen anderen Skifahrer geschädigt zu haben, kann es auch passieren, dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet: Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann die Folge sein. Auch in diesem Fall ist ein Rechtsschutz für die Verteidigung hilfreich: Er übernimmt im In- und Ausland unter anderem das Honorar für einen Rechtsanwalt und die Ger
Quelle: Pressemeldung Allianz SE
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