Vatertagsausflug: Auch Alkohol am Lenker kann Führerschein kosten

12.05.2010 | Köln
Die Fahrradsaison ist eröffnet: Am Vatertag am 13. Mai schwingen sich traditionell wieder zahlreiche Radfahrer auf ihre Drahtesel. Unterwegs auf der Fahrradtour werden dann meistens "Radler" und andere alkoholische Getränke getrunken. Wer einen Vatertags-Ausflug plant, sollte allerdings bedenken, dass es auch für Radfahrer eine Promillegrenze gibt.

Ist zuviel Alkohol im Spiel, kann der Ausflug schnell ein böses Ende nehmen. Denn wer während der Radtour zu tief ins Glas schaut, riskiert nicht nur Punkte in Flensburg, sondern bei Fahruntüchtigkeit auch den Verlust seines Führerscheins. Als fahruntüchtig gelten Radfahrer spätestens ab 1,6 Promille, doch kann der Wert im Einzelfall auch niedriger angesetzt werden.

Aber auch für den Radfahrer selbst kann der Alkoholkonsum gravierende Folgen haben: Baut ein betrunkener Radfahrer einen Unfall und verletzt sich, kommt seine Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. "Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz, denn ab 1,7 Promille gelten Fahrradfahrer grundsätzlich als in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Steht ein Radfahrer unter Alkoholeinfluss und hat einen Unfall, kommt die private Unfallversicherung deshalb normalerweise nicht für den Schaden auf. Die Gothaer Unfallversicherung dagegen bietet Radfahrern und Fußgängern ohne Promillebegrenzung Versicherungsschutz", erklärt Gothaer-Experte Ralf Mertke. Anders sieht es allerdings bei der Haftpflichtversicherung aus: Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht bleibt bei allen Versicherern auch bestehen, wenn jemand angetrunken ist.

Quelle: Pressemeldung Gothaer Versicherungsbank VVaG

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