Bei der 96. JuMiKo in Bayern haben Bundes- und Landesrechtsanwaltskammern gemeinsam die geplante Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisiert. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer, da sie primär ökonomisch motiviert sind, ihre Deckungspolitik über mandantenorientierte Beratung stellen. Ein derartiges Modell führe zu Interessenkonflikten und unbegründeten Ablehnungen von Kostenübernahmen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher ohne effektive Rechtsmittel dastehen. Diese Umstände untergraben das Mandantenvertrauen und gefährden elementare Verbraucherschutzrechte.
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Forderung: RDG-Änderung zurückziehen, um Mandantenrechte nicht weiter zu gefährden
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern in ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 den geplanten RDG-Änderungsantrag als Angriff auf das freie Mandatsverhältnis. Sie warnt, dass gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellen und die Neutralität der Beratung gefährden. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine strikte Ablehnung des Entwurfs auf Bundesebene, um die bewährten berufsrechtlichen Standards und den Verbraucherschutz zu wahren.
Interessenkonflikte bei Versicherern schaden Verbrauchervertrauen und langfristig Beratungsqualität erheblich
Rechtsschutzversicherer fokussieren sich auf Gewinnmaximierung und strikte Kosteneinsparung, wodurch eine objektive, mandantenorientierte Rechtsberatung nicht gewährleistet ist. Eigenständige Rechtsdienstleistungen durch Versicherungen führen zwangsläufig zu Interessenkonflikten, weil wirtschaftliche Ziele dominieren. Betroffene Kunden erkennen diese Konflikte nicht, da Versicherer keine Transparenz über ihre ökonomischen Motive bieten müssen. Darüber hinaus fehlen unabhängige Kontrollmechanismen zur Absicherung fairer Kostenentscheidungen zugunsten der Mandanten.
Verbraucherschutz massiv gefährdet ohne professionellen Anwaltsschutz bei regelmäßigen Versicherungsablehnungen
Anwältinnen und Anwälte schildern in Mandantsberichten, dass Rechtsschutzversicherer anfänglich gegebene Deckungszusagen nicht einhalten oder erst nach erheblichem administrativen Aufwand bestätigen. Mandantinnen und Mandanten bleiben dadurch lange ohne abgesicherten Rechtsbeistand und tragen erhöhte Risiken. Erst nach anwaltlicher Intervention und gerichtlicher Überprüfung kommen die vertraglich vereinbarten Kostenübernahmen zustande. Würden Versicherungsunternehmen eigenverantwortlich Rechtsberatung ausführen, entstünden massive Transparenz- und Kontrolllücken, die Verbraucherschutzrechte untergraben insbesondere bei aufwendigen Rechtsfällen mit mehrstufigen Prüfprozessen und hohem Streitwert konfrontiert.
Berufsregeln verpflichten Anwälte zur neutralen Beratung, Bayerns Vorstoß ignoriert
Der bayerische Gesetzesentwurf verkennt, dass berufsrechtliche Verpflichtungen unverzichtbar sind, um unabhängige, neutrale und qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu sichern. Standesrecht und Haftungsregeln binden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte daran, Mandanteninteressen stets vorrangig zu behandeln und wirtschaftliche Eigeninteressen zurückzustellen. Ohne diese Normen entstehen Interessenkonflikte, und Verbraucher verlieren effektiven Schutz vor einseitigen Kostendurchsetzungen. Nur das bestehende Berufsrecht gewährleistet Transparenz, Vertrauen und eine professionelle, unparteiische Beratung im Interesse des Klägern.
Standesregeln gewährleisten nachweislich dauerhaft Mandantenschutz besser als gewinngetriebene Versicherungsdienstleistungen
Nach Dr. Ulrich Wessels stelle die Bayerische Initiative zur Änderung des RDG eine gezielte Stärkung der Rechtsschutzversicherer und eine Schwächung der Mandanten dar. Die nominelle Abtrennung zwischen Deckungsprüfung und juristischer Betreuung sei reine Symbolpolitik. In der Praxis würden Versicherer ihre Kostensenkungsstrategien beibehalten und dadurch das Prinzip unabhängiger Rechtsberatung aushebeln, während Mandantinnen und Mandanten schutzlos gegenüber willkürlichen Ablehnungen und Kürzungen der Leistungen blieben.
Anwaltliche Standesregeln wahren Mandanteninteressen vor wirtschaftlichen Eigeninteressen der Versicherer
Der geschlossene Widerstand von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern gegen eine RDG-Änderung in Bayern schützt die anwaltliche Unabhängigkeit und wahrt die freie Mandatsentscheidung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klar definierten Abläufen, umfassender Prozess- transparenz und uneingeschränkter Neutralität. Vorgelegte Kontrollmechanismen verhindern willkürliche Kostenablehnungen durch Versicherer. Die Einhaltung berufsrechtlicher Standards sichert dauerhaft ein hohes Qualitätslevel. Dieses gemeinsame Engagement der Standesvertretungen festigt das Vertrauen in eine unparteiische und professionelle Rechtsberatung als Grundpfeiler des Verbraucherschutzes.

