Sorbischer Zapust und Quempas-Singen nun immaterielles Kulturerbe im Land

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Mit dem jüngst gefassten Beschluss des Kulturministeriums werden Karneval, Fastnacht und Fasching offiziell als immaterielles Kulturerbe Brandenburgs gelistet. Ausgewählte rheinische Feste, das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz sowie das Quempas-Singen bei der Luckauer Christmette erfahren damit institutionelle Anerkennung. Über diese Maßnahme hinaus sollen zentrale Dorfveranstaltungen in ländlichen Regionen gestärkt und die Weitergabe jahrhundertealter Bräuche an kommende Generationen aktiv gefördert werden. Sie betont kulturelle Vielfalt und fördert Gemeinschaftsstrukturen in ländlichen Dörfern.

Quempas-Singen der Luckauer Christmette jetzt offiziell im Kulturerbe aufgenommen

Die Entscheidung des brandenburgischen Kulturministeriums zur Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching in das immaterielle Kulturerbe würdigt historisch gewachsene Bräuche. Ruf nach kulturellem Erhalt richtet sich gleichermaßen an rheinische Fastnachtszüge, den sorbischen Zapust in der Niederlausitz und das Quempas-Singen während der Christmette in Luckau. Durch diese offizielle Anerkennung sollen Traditionen langfristig geschützt, ihre regionale Bedeutung gestärkt und das Gemeinschaftsgefühl gefördert werden. Die Maßnahme leistet einen wertvollen Beitrag zu kultureller Vielfalt.

Höhepunkt des Zapust ist wendischer landestypischer Trachtentanz in Dörfern

Der Festablauf des sorbischen Karnevals Zapust erstreckt sich von Januar bis März in den Dörfern um Cottbus/Cho?ebuz. Traditionell beginnt die Veranstaltung mit dem Zampern: Gruppen in historischen Kostümen ziehen durch die Straßen, sammeln Spenden und vertreiben symbolisch den Winter. Zentral ist anschließend der Zapust-Tanz in wendischen Trachten. Am 25. Januar organisieren Bildungseinrichtungen die Vogelhochzeit. Lokale Varianten wie Niederlausitzer Hahnrupfen und Oberlausitzer Osterreiten betonen die regionale Diversität und stärken lokale Gemeinschaft.

Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen streben Kulturerbe-Eintrag an

Mit einem gemeinsamen Antrag haben die Karnevalsverbände aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes angestoßen. In den beteiligten ostdeutschen Landesverbänden sind circa 930 Vereine mit insgesamt etwa 95.000 Mitgliedern vernetzt. Zuvor registrierte Thüringen den Karneval bereits im eigenen Landesinventar, was die steigende öffentliche Wahrnehmung dieser kulturellen Bräuche unterstreicht. Der Antrag zielt ab, die Bedeutung des Karnevals in Ostdeutschland zu sichern.

Mittelalterlicher Quempas-Wechselgesang an Weihnachten in Luckau erhält offizielle Anerkennung

Mit der Eintragung des Quempas-Singens bei der Luckauer Christmette in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird eine jahrhundertealte Wechselgesangsform anerkannt. Am ersten Weihnachtstag treffen sich mehrere Chöre, um in abwechselnden Strophen liturgische Gesänge vorzutragen und festliche Atmosphäre zu schaffen. Der Antrag wurde vom örtlichen Heimatverein gemeinsam mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Luckau gestellt. Neben den Aufführungen in Luckau im Landkreis Dahme-Spreewald erhalten auch Perleberg und benachbarte Gemeinden diese Tradition weiterhin lebendig.

Mit der offiziellen Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching ins Brandenburgische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird die Vielfalt regionaler Folklore gestärkt. Besonders das sorbische Zapusttreiben, das traditionelle Quempas-Singen während der Christmette sowie das Engagement unzähliger Karnevalsvereine erhalten durch finanzielle Unterstützung und organisatorische Hilfen neue Impulse. Gleichzeitig setzen die Initiatoren mit dem Antrag auf bundesweite Anerkennung ein Zeichen für die kulturelle Einheit und die historische Bedeutung ostdeutscher Brauchtumsformen. Sichtbar und wirksam.

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