Versicherungsschutz für chronisch Kranke: Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung beachten

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Für Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die eine Auslandsreise planen, ist es wichtig, sich vor Reiseantritt über ihren Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft keine Kosten für den Rücktransport.

Versicherungsschutz für chronisch Kranke absichern

Vor Reisebeginn ist es ratsam, dass Personen mit chronischen Krankheiten ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer klären. Hierfür wird eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die deutlich die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind, festhält. Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), betont die Bedeutung dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Klärung des Versicherungsschutzes vor Reiseantritt wichtig

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränken. Die Versicherung übernimmt nur Leistungen im Versicherungsfall, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings wird oft nicht eindeutig definiert, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise sowie eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Chronisch Kranke sollten Versicherungsschutz überprüfen

Vor Reisebeginn sollten chronisch kranke Menschen ihren Versicherer kontaktieren, um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Es gibt Versicherungsgesellschaften, bei denen spezielle Formulare für solche Bescheinigungen erhältlich sind, die von Versicherten angefordert werden können.

Es ist ratsam, den Rat des behandelnden Arztes oder der Ärztin zu befolgen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls könnte es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer könnte von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei plötzlichen Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für die Notfallbehandlung.

Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen mit Vorerkrankungen

Chronisch kranke Menschen sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen eine Behandlung im Ausland erforderlich ist.

Die private Krankenversicherung deckt medizinische Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ab. Dies bedeutet, dass Versicherte im Krankheitsfall im Ausland finanziell geschützt sind.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für chronisch kranke Reisende ein unverzichtbarer Schutz, da sie im Notfall die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist daher empfehlenswert, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu minimieren.

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